Der Grundsatz Digitaler Souveränität : Eine Untersuchung Zur Zulässigkeit des Einbindens Privater IT-Dienstleister in Die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung.
Die Untersuchung geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher Gewalt erlaubt ist, private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen. Hierzu wird ein Grundsatz digitaler Souveränität entwickelt, der auf dem Charakter zwingender Staatsaufg...
Main Author: | |
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Format: | eBook |
Language: | German |
Published: |
Berlin :
Duncker & Humblot,
2020.
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Edition: | 1st ed. |
Series: | Schriften Zum Öffentlichen Recht Series
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Subjects: | |
Online Access: | Click to View |
Table of Contents:
- Intro
- Geleitwort
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Untersuchungsgegenstand
- C. Grundsatz digitaler Souveränität
- I. Vorüberlegung
- 1. Kein ausdrücklicher Kanon an obligatorischen Staatsaufgaben
- 2. Keine Pflicht zur Privatisierung
- 3. Unterscheidung zwischen Aufgabe und Aufgabenfeld
- II. Obligatorische Staatsaufgaben
- 1. Bereiche und Reichweite obligatorischer Staatsaufgaben
- 2. Datenverarbeitung selbst als obligatorische Staatsaufgabe
- a) Voraussetzungen für die Annahme einer obligatorischen Staatsaufgabe
- b) Beispiel: Meldewesen
- 3. Datenverarbeitung als integraler Bestandteil obligatorischer Staatsaufgaben
- a) Voraussetzungen für die Annahme eines integralen Bestandteils
- b) Beispiele: Elektronische Prozessakten bei den Zivilgerichten, 298a ZPO, und Einsatz elektronischer Wahlgeräte
- c) Abgrenzung zur Datenverarbeitung als bloßer Annex zu (obligatorischen) Staatsaufgaben
- III. Gewährleistungsverantwortung
- 1. Konzept der Gewährleistungsverantwortung
- 2. Besondere Herausforderungen bei IT-Outsourcing und Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich
- a) Tatsächliche Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Gewährleistungsverantwortung bei IT-Outsourcing und Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich
- aa) Spezifische Gefahren beim Verarbeiten von Daten
- (1) Jederzeitige Verfügbarkeit von Daten
- (2) Keine (inhaltliche) Verfälschung von Daten
- (3) Keine sachfremde Nutzung von Daten
- (4) Keine unbefugte Veröffentlichung von Daten
- bb) Wesensmerkmale von Daten
- b) Allgemeine Geschäftsrisiken im Lichte des IT-Outsourcings und der Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich
- aa) Individuelle fachliche Qualifikation, Informations- und Machtasymmetrien
- bb) Unabhängigkeit und Unzugänglichkeit von privaten IT-Dienstleistern
- cc) Insolvenzrisiko.
- dd) Individuelles Fehlverhalten
- ee) Handeln und Einflüsse Dritter
- 3. Konkretisierung der Gewährleistungsverantwortung
- a) Gewährleistungsverantwortung nach innen
- aa) Aufrechterhaltung und Absicherung von Verwaltungsfunktionen
- (1) Finanzielle Versorgung und Stabilität der Leistungserbringung
- (2) Rechtliche Aufsichts- und Einflussmöglichkeiten
- bb) Ausschluss Privater als Konsequenz der Verwaltung als kritischer Infrastruktur
- cc) Beispiel: E-Akte in der Verwaltung, 6 EGovG
- b) Gewährleistungsverantwortung nach außen
- aa) Datensicherheit bei personenbezogenen Daten
- (1) Konkrete Betrachtung der Einzelfallumstände
- (2) Auftragsverarbeitung und angemessenes Schutzniveau
- bb) Ausschluss Privater als Konsequenz des Grundrechtsschutzes
- cc) Beispiele: Datenverarbeitung durch Strafverfolgungsorgane, 497 StPO, Verarbeitung von Sozialdaten, 80 Abs. 3 SGB X und Beihilfeakte, 108 BBG
- IV. Vertrauen
- 1. Allgemeine Strukturen des Begriffs „Vertrauen"
- 2. Generell: Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen und Institutionen
- 3. Speziell: Vertrauen in den staatlichen Einsatz digitaler Informationstechnologien
- a) Zuspitzung durch gegensätzliche Entwicklungen
- aa) Besonderes Bedürfnis nach Vertrauen bei neuartigen Herausforderungen - Einsatz digitaler Informationstechnologien
- bb) Auflösung gängiger Kontrollstrukturen
- b) Konsequenzen für die rechtlichen Grundlagen der Vertrauensbildung
- aa) Erheblich gesteigerte Bedeutung des Vertrauens in den staatlichen Einsatz digitaler Informationstechnologien
- bb) Schwelle zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Bereich
- cc) Ersetzen von Mechanismen zur Missbrauchskontrolle durch Handlungsgrenzen
- 4. Beispiele: Finanzverwaltung, 2 Abs. 2, 17 Abs. 3, 20 FVG, und Registerwesen, 126 Abs. 3 GBO, 387 Abs. 5 FamFG.
- V. Zusammenfassung
- D. Vereinbarkeit des Grundsatzes digitaler Souveränität mit unions- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen
- I. Vereinbarkeit mit Europäischen Grundfreiheiten und Vergaberecht
- 1. Frühere Rechtsprechung des EuGH
- 2. Ausschluss Privater als zulässige mitgliedstaatliche Entscheidung
- II. Vereinbarkeit mit der DSGVO
- 1. Ausgangssituation
- 2. Öffnungsklauseln des Art. 6 Abs. 2, 3 DSGVO
- a) Anwendungsbereich der Öffnungsklauseln
- b) Voraussetzungen der Öffnungsklauseln
- III. Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG
- Zusammenfassung in Thesen
- Literaturverzeichnis
- Sachwortverzeichnis.