Der Grundsatz Digitaler Souveränität : Eine Untersuchung Zur Zulässigkeit des Einbindens Privater IT-Dienstleister in Die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung.

Die Untersuchung geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher Gewalt erlaubt ist, private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen. Hierzu wird ein Grundsatz digitaler Souveränität entwickelt, der auf dem Charakter zwingender Staatsaufg...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Ernst, Christian.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin : Duncker & Humblot, 2020.
Edition:1st ed.
Series:Schriften Zum Öffentlichen Recht Series
Subjects:
Online Access:Click to View
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505 0 |a Intro -- Geleitwort -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- A. Einleitung -- B. Untersuchungsgegenstand -- C. Grundsatz digitaler Souveränität -- I. Vorüberlegung -- 1. Kein ausdrücklicher Kanon an obligatorischen Staatsaufgaben -- 2. Keine Pflicht zur Privatisierung -- 3. Unterscheidung zwischen Aufgabe und Aufgabenfeld -- II. Obligatorische Staatsaufgaben -- 1. Bereiche und Reichweite obligatorischer Staatsaufgaben -- 2. Datenverarbeitung selbst als obligatorische Staatsaufgabe -- a) Voraussetzungen für die Annahme einer obligatorischen Staatsaufgabe -- b) Beispiel: Meldewesen -- 3. Datenverarbeitung als integraler Bestandteil obligatorischer Staatsaufgaben -- a) Voraussetzungen für die Annahme eines integralen Bestandteils -- b) Beispiele: Elektronische Prozessakten bei den Zivilgerichten, 298a ZPO, und Einsatz elektronischer Wahlgeräte -- c) Abgrenzung zur Datenverarbeitung als bloßer Annex zu (obligatorischen) Staatsaufgaben -- III. Gewährleistungsverantwortung -- 1. Konzept der Gewährleistungsverantwortung -- 2. Besondere Herausforderungen bei IT-Outsourcing und Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich -- a) Tatsächliche Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Gewährleistungsverantwortung bei IT-Outsourcing und Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich -- aa) Spezifische Gefahren beim Verarbeiten von Daten -- (1) Jederzeitige Verfügbarkeit von Daten -- (2) Keine (inhaltliche) Verfälschung von Daten -- (3) Keine sachfremde Nutzung von Daten -- (4) Keine unbefugte Veröffentlichung von Daten -- bb) Wesensmerkmale von Daten -- b) Allgemeine Geschäftsrisiken im Lichte des IT-Outsourcings und der Datenübermittlung in einen privaten Hoheitsbereich -- aa) Individuelle fachliche Qualifikation, Informations- und Machtasymmetrien -- bb) Unabhängigkeit und Unzugänglichkeit von privaten IT-Dienstleistern -- cc) Insolvenzrisiko. 
505 8 |a dd) Individuelles Fehlverhalten -- ee) Handeln und Einflüsse Dritter -- 3. Konkretisierung der Gewährleistungsverantwortung -- a) Gewährleistungsverantwortung nach innen -- aa) Aufrechterhaltung und Absicherung von Verwaltungsfunktionen -- (1) Finanzielle Versorgung und Stabilität der Leistungserbringung -- (2) Rechtliche Aufsichts- und Einflussmöglichkeiten -- bb) Ausschluss Privater als Konsequenz der Verwaltung als kritischer Infrastruktur -- cc) Beispiel: E-Akte in der Verwaltung, 6 EGovG -- b) Gewährleistungsverantwortung nach außen -- aa) Datensicherheit bei personenbezogenen Daten -- (1) Konkrete Betrachtung der Einzelfallumstände -- (2) Auftragsverarbeitung und angemessenes Schutzniveau -- bb) Ausschluss Privater als Konsequenz des Grundrechtsschutzes -- cc) Beispiele: Datenverarbeitung durch Strafverfolgungsorgane, 497 StPO, Verarbeitung von Sozialdaten, 80 Abs. 3 SGB X und Beihilfeakte, 108 BBG -- IV. Vertrauen -- 1. Allgemeine Strukturen des Begriffs „Vertrauen" -- 2. Generell: Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen und Institutionen -- 3. Speziell: Vertrauen in den staatlichen Einsatz digitaler Informationstechnologien -- a) Zuspitzung durch gegensätzliche Entwicklungen -- aa) Besonderes Bedürfnis nach Vertrauen bei neuartigen Herausforderungen - Einsatz digitaler Informationstechnologien -- bb) Auflösung gängiger Kontrollstrukturen -- b) Konsequenzen für die rechtlichen Grundlagen der Vertrauensbildung -- aa) Erheblich gesteigerte Bedeutung des Vertrauens in den staatlichen Einsatz digitaler Informationstechnologien -- bb) Schwelle zwischen öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Bereich -- cc) Ersetzen von Mechanismen zur Missbrauchskontrolle durch Handlungsgrenzen -- 4. Beispiele: Finanzverwaltung, 2 Abs. 2, 17 Abs. 3, 20 FVG, und Registerwesen, 126 Abs. 3 GBO, 387 Abs. 5 FamFG. 
505 8 |a V. Zusammenfassung -- D. Vereinbarkeit des Grundsatzes digitaler Souveränität mit unions- und verfassungsrechtlichen Bestimmungen -- I. Vereinbarkeit mit Europäischen Grundfreiheiten und Vergaberecht -- 1. Frühere Rechtsprechung des EuGH -- 2. Ausschluss Privater als zulässige mitgliedstaatliche Entscheidung -- II. Vereinbarkeit mit der DSGVO -- 1. Ausgangssituation -- 2. Öffnungsklauseln des Art. 6 Abs. 2, 3 DSGVO -- a) Anwendungsbereich der Öffnungsklauseln -- b) Voraussetzungen der Öffnungsklauseln -- III. Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG -- Zusammenfassung in Thesen -- Literaturverzeichnis -- Sachwortverzeichnis. 
520 |a Die Untersuchung geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher Gewalt erlaubt ist, private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben einzubeziehen. Hierzu wird ein Grundsatz digitaler Souveränität entwickelt, der auf dem Charakter zwingender Staatsaufgaben, einer staatlichen Gewährleistungsverantwortung und dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen beruht. 
588 |a Description based on publisher supplied metadata and other sources. 
590 |a Electronic reproduction. Ann Arbor, Michigan : ProQuest Ebook Central, 2024. Available via World Wide Web. Access may be limited to ProQuest Ebook Central affiliated libraries.  
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