Ueber Bestrafung des Arbeitsvertragsbruches : Gutachten Auf Veranlassung des Vereins Für Socialpolitik. (Schriften des Vereins Für Socialpolitik VII).

Bibliographic Details
Main Author: Socialpolitik, Verein für.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin : Duncker & Humblot, 2014.
Edition:1st ed.
Series:Duncker and Humblot Reprints Series
Subjects:
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505 0 |a Intro -- Inhalt. -- Ueber contractliche Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem platten Lande, event. über den Bruch dieser Verträge (Contractbruch). Gutachten erstattet von Ferd. Knauer, Gutsbesitzer zu Gröbers. -- Der Bruch des Arbeitsvertrages. Gutachten von Dr. jur. Carl Roscher, Secretär der Handels- und Gewerbe-Kammer in Zittau. -- I. -- II. -- III. -- IV. -- V. -- VI. -- VII. -- VIII. -- IX. -- Die Natur des Arbeitsvertrags und der Contractbruch. Gutachten Von Prof. Dr. G. Schmöller in Straßburg i/E. -- I. Welcher Unterschied besteht zwischen dem Arbeitsvertrag, welchen der Arbeiter der Großindustrie (in geschlossenen Etablissements), und welchen der der Hausindustrie in ihren verschiedenen Untertheilungen abschließt, ferner dem, welchen der ländliche Tagelöhner, - weiter dem, welchen der Geselle und Lehrling, - endlich dem, welchen das Gesinde eingeht? -- a. mit dem Lehrlingsvertrag. -- b. Zum Gesellenvertrag. -- c. des Fabrikarbeiters -- d. Der Arbeitsvertrag in der Hausindustrie. -- e. Der Arbeitsvertrag des Gesindes -- f. Der Arbeitsvertrag des ländlichen Tagelöhners. -- II. Wie ist der thatsächliche Zustand in Bezug auf die Dauer des Arbeitsvertrages in den speziellen Verhältnissen, von denen der Berichterstatter genaue Kunde hat? Auf welche Zeitdauer und mit welcher Kündigungsfrist werden die Arbeitsverträge abgeschlossen? Kommen Verträge vor, die ein einseitiges Abhängigkeitsverhältniß durch verschiedene Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch andere Mittel zu begründen bestrebt sind? -- III. Sind Verträge, welche Arbeiter und Arbeitgeber auf längere Zeit verpflichten, im Allgemeinen wünschenswerth?. 
505 8 |a IV. Hat der Bruch des Arbeitsvertrags resp. die Nichteinhaltung der Kündigungsfristen von der einen oder der andern Seite in den letzten Jahren erheblich zugenommen und welches sind die Ursachen dieser Erscheinung? -- V. Welche Stellung haben Gewerkvereine und andere Arbeiterassociationen zu solchen Vertragsbrüchen eingenommen? -- VI. Welche Folgen hat der Contractbruch für das wirthschaftliche und sittliche Leben der Gegenwart, insbesondere die sittlichen Zustände der Arbeiter? -- VII. In welchen Fällen war der Contractbruch bisher bei uns strafbar, und welche Gesetzgebung haben andere Länder in dieser Beziehung? -- VIII. Empfiehlt es sich, den Arbeitsvertrag durch neue gesetzliche Bestimmungen entweder polizeilich oder kriminalrechtlich zu schützen? Wie ist im letztern Falle das strafbare Vergehen des Vertragsbruches von Seiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers genauer zu qualificiren, und welches Strafmaß ist festzusetzen? Es wird gewünscht, daß wo möglich eine Beantwortung der Frage versucht werde -- IX. Wie stellt sich hiernach das allgemeine Urtheil über die im Reichstage eingebrachten Gesetzentwürfe? -- Ueber den Contractbruch des Arbeiters. Gutachten erstattet von F. W. Brandes in Berlin. -- Die Sicherung des Arbeitsvertrags. Gutachten von Dr. Lujo Brentano, Professor in Breslau. -- I. -- II. -- Ueber den Bruch des Arbeitsvertrags. Gutachten, erstattet auf Grund von Fragebeantwortungen der Ortsverbände und Ortsvereine der deutschen Gewerkvereine von Dr. Max Hirsch in Berlin. -- I. Erwachsene gewerbliche Arbeiter. -- 1. Großindustrie. -- a. Vierzehntägige Kündigung. -- b. 8 bis 14 tägige Kündigungsfrist. -- c. Keine Kündigungsfrist. -- d. Verschiedene Kündigungsfristen für Arbeitgeber und -Nehmer. -- 2. Klein-(Haus-) Industrie und Handwerk. -- a. Vierzehntägige Kündigungsfrist. -- b. 8 - 14 tägige Kündigungsfrist. -- c. Keine Kündigungsfrist. 
505 8 |a d. Verschiedene Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und -Nehmer. -- II. Lehrlinge. -- 1. Großindustrie. -- a. 3 - 4jährige Coutracte. -- b. Verschieden lange Contracte ohne nähere Angabe der Dauer. -- 2. Klein- resp. Hausindustrie. -- a. 2, 3 - 4 jährige Contracte und mehr. -- b. Verschiedene lange Contracte, ohne nähere Angabe der Dauer. -- III. Ländliche Tagelöhner. -- a. Kein Arbeitsvertrag resp. Kündigungsfrist. -- b. Vierteljährige Kündigungsfrist. -- IV. Gesinde -- a. Vierteljähriger Contract resp. 6wöchentliche Kündigung. -- b. Längere Contracte mit verschiedenen Kündigungen. -- c. Kürzere Kündigungsfristen. -- Anhang zu dem Gutachten von Dr. M. Hirsch über Contractbruch. -- Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeiter zu Königsberg. -- Ortsverein der Maurer und Steinhauer zu Thorn. -- Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeiter zu Bromberg. -- Verband der Stettin-Bredower Ortsvereine. -- Ortsverein der Suchbinder, Portefenille- und Etuiarbeiter zu Berlin. -- Der Ortsverein der Stuhlarbeiter zu Berlin. -- Ortsverein der Maschinenbau- und Metallarbeiter -- Verband der Ortsvereine zu Breslau. -- Anhang. -- Ortsverein der Fabrik- und Handarbeiter zu Görlitz. -- Verband der Ortsvereine zu Burg bei Magdeburg. -- Ortsverein der Tischler zu Zeiß -- Verband der Ortsvereine zn Zittau. -- Ortsverein der Bauhandwerker zu Siebrich a. Rhein. -- Verband der Ortsvereine zu Fürth. 
588 |a Description based on publisher supplied metadata and other sources. 
590 |a Electronic reproduction. Ann Arbor, Michigan : ProQuest Ebook Central, 2024. Available via World Wide Web. Access may be limited to ProQuest Ebook Central affiliated libraries.  
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