Ueber Fabrikgesetzgebung, Schiedsgerichte und Einigungsämter : Gutachten Auf Veranlassung der Eisenacher Versammlung Zur Besprechung der Socialen Frage. (Schriften des Vereins Für Socialpolitik II).

Bibliographic Details
Main Author: Socialpolitik, Verein für.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin : Duncker & Humblot, 2014.
Edition:1st ed.
Series:Duncker and Humblot Reprints Series
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Table of Contents:
  • Intro
  • Inhalt.
  • Zu welcher Weise ist eine Enquete über die Wirkungen der Fabrikgesetzgebung zu veranstalten? Vom Geh. Reg.-Rath Jacobi.
  • Bemerkungen über Linigungsämter. Von Staats-Rath Dr. Bitzer zu Stuttgart.
  • Wie sind die Schieds- und Einigungsämter einzurichten? Gutachten von Dr. Gensel, Sekretair der Handelskammer zu Leipzig.
  • Wie find Schieds- und Einigungsämter einzurichten? Vom Stadtrath L. F. Ludwig-Wolf in Meerane.
  • I. Vorbemerkung:
  • II. Wie sind die Schiedsgerichte einzurichten?
  • III. Wie sind die Einigungsämter einzurichten?
  • 1. Sollen Einigungsämter gesetzlich normirt und mit Execution ausgestattet werden, oder sollen sie als rein freiwillige Institute bestehen?
  • 2. Sollen die Beschlüsse der Einigungsämter auch für diejenigen Gewerbtreibenden verbindlich sein, welche sich dem Einigungsamte nicht angeschlossen haben?
  • 3. Wie ist das Verhältniß zwischen den Coalitionsverbänden und den Einigungsämtern aufzufassen, resp. zu normiren?
  • 4. u. 5. Ist es wünschenswerth, einen unparteiischen Obmann des Einigungsamtes zu wählen und in welcher Weise? Ist eine Verbindung der Communalbehörden mit den Einigungsämtern zu befürworten?
  • 6. Läßt sich das gewerbliche Schiedsgericht mit dem Einigungsamte verbinden und wie?
  • 7. Welche Hauptmittel sind zur Anregung von freiwilligen Einigungsämtern anzuwenden?
  • Zn welcher Weise ist eine Enquete über die Wirkungen der Fabrikgesetzgebung zu veranstalten? Vom Landrath Tiedemann in Mettmann.
  • Zn welcher Weise ist eine Enquete über die Wirkungen der Fabrikgesetzgebung zu veranstalten? Bon Von Helldorff in Halle a. d. S.
  • Ueber Einigungsämter. Gutachten erstattet von Richard Härtel in Leipzig.
  • Bemerkungen über eine Enquete zur Deutschen Fabrikgesetzgebung. Von Dr. Egmond Websky in Wüste-Waltersdorf.
  • Bemerkungen über die Einrichtung von Schieds- und Einigungs- Aemtern. Von Dr. Julius Schulze, Handelskammersecretär zu Mainz.
  • I. Sollen Einrgungsämter gesetzlich normirt und mit Executive ausgestattet werden, oder sollen sie als rein freiwillige Institute bestehen?
  • II. Sollen, wenn Einigungsämter gesetzlich normirt und mit Executive ausgestattet würden, die Beschlüsse derselben auch für diejenigen' Gewerbetreibenden verbindlich sein, welche sich dem Einigungsamte nicht angeschlossen haben?
  • III. Ist eine Verbindung der Kommunalbehörden mit den Einigungsämtern zu befürworten?
  • IV. Wie ist das Verhältniß zwischen den Coalitionsverbänden und den Einigungsämtern aufzufassen, beziehungsweise zu normiren?
  • V. Ist es wünschenswerth, einen unparteiischen Obmann des Einigung samt es zu wählen, und in welcher Weise?
  • VI. Läßt sich das gewerbliche Schiedsgericht mit dem Einigungsamte verbinden, und wie?
  • VII. Welche Hauptmittel sind zur Anregung von freiwilligen Einigungsämtern anzuwenden?
  • Zur Frage wegen gewerblicher Schiedsgerichte und Einignngs-Aemter. Von I. F. H. Dannenberg in Hamburg.
  • Zur Durchführung und Reform der deutschen Fabrikgesetzgebung. Gutachten von Prof. Dr. Neumann in Freiburg i. B.
  • Einleitung. Aufgabe.
  • Erster Abschnitt. Das Verhältniß einer Enquete über die Wirkungen der deutschen Fabrikgesetzgebung zur deutschen Gewerbestatistik und die Organisation der Enquete: Commissionen.
  • 1. Nothwendigkeit allgemeiner socialstatistischer Erhebungen.
  • 2. Verhältniß zur deutschen Gewerbestatistik.
  • 3. Organisation der Enquete.
  • Zweiter Abschnitt. Vorgänge bei früheren Enqueten und industriestatistischen Aufnahmen.
  • 1. Engels Darstellung.
  • 2. Frühere industriestatistische Aufnahmen.
  • 3. Aehnliche Aufnahmen in England und Deutschland.
  • I. England.
  • II. Frankreich.
  • III. Belgien.
  • IV. Schweiz.
  • a. Eidgenössische Erhebung von 1868 und 1869.
  • b. Thurgauer Enquete.
  • c. Glarner Fabrikinspectionsberichte.
  • Dritter Abschnitt. Allgemeine Erhebungen über die Zahl der Arbeiter, die Arbeitszeit und die Art und Höhe der Arbeitslöhne.
  • 1. Zu Bemerkung 1. desselben.
  • 2) Zu Bemerkung 2 und Spalte 2 -17 des Formulars I.
  • 3) Zu Spalte 15 - 18.
  • 4) Zu Spalte 19 - 26 des Formulars I. und Bemerkung 5.
  • 5) Zu Spalte 28 - 35 und Bemerkung 6.
  • 6) Zu Bemerkung 6.
  • Vierter Abschnitt. Feststellungen über die bisherige Durchführung und Gutachten über die Reform der deutschen Fabrikgesetzgebung.
  • 1. Allgemeines.
  • 2. Die Arbeit jugendlicher Personen.
  • 3. Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter.
  • 4. Fabrikordnungen und Druckverbote.
  • Anlage I. Deutsche Fabrik-, Salmen- und Hüttenarbeiter-Statistik
  • Anlage II. Deutsche Fabrik-, Hütten- und Salinen-Enquete.
  • Aufruf zur Gründung eines Vereins für Sozialpolitik.