Zur Reform des Actiengesellschaftswesens : Drei Gutachten Auf Veranlassung der Eisenacher Versammlung Zur Besprechung der Socialen Frage. (Schriften des Vereins Für Socialpolitik I).

Bibliographic Details
Main Author: Socialpolitik, Verein für.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin : Duncker & Humblot, 2014.
Edition:1st ed.
Series:Duncker and Humblot Reprints Series
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Table of Contents:
  • Intro
  • Inhalt.
  • Gutachten über das Actiengesellschaftswesen erstattet von H. Wiener, Justizrath in Berlin.
  • Gutachten über das Actiengesellschaftswesen erstattet von Dr. Goldschmidt, Reichs-Gerichtsrath in Leipzig.
  • A. Allgemeine Punkte.
  • B. Einzelne Punkte.
  • Gutachten über die Actiengesellschaften erstattet von Prof. Dr. Behrend in Berlin.
  • I.
  • A. Uebelstände bei der Errichtung.
  • B. Uebelstände in der Verfassung.
  • C. Uebelstände bei der Geschäftsführung.
  • II.
  • a. Wie hat sich die bestehende Gesetzgebung - Handelsgesetzbuch, Gesetz vom 11. Juni 1870 - bewährt? Ist eine Revision dieser Gesetzgebung erforderlich und in welchen Punkten?
  • b. Soll bei dieser Revision das Prinzip der unbegrenzten Haftbarkeit oder wenigstens die Ausdehnung der Haftung des Zeichners auf 100 Procent eingeführt werden?
  • III. Bedarf der Grundsatz der Oeffentlichkeit einer präciseren gesetzlichen Bestimmung als bisher?
  • IV. Sollen die gesetzlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit der Gründer gesetzlich näher bestimmt werden?
  • V. Soll außer der Controle des Publikums (Actionäre, Gläubiger) eine weitere Controle durch den Staat und in welcher Art (Controlämter oder im einzelnen Fall beauftragte Behörden) eingefürhrt werden?
  • VI. Bedarf die Organisation, die Leitung und Verwaltung der Aktiengesellschaften einer veränderten Regelung, eventuell auch durch die Gesetzgebung?
  • A. Organisation.
  • 1) Vorstand und Aufsichtsrath.
  • 2) Die Generalversammlung.
  • B. Geschäftsführung.
  • C. Rechte der einzelnen Actionäre.
  • D. Umfang der Verantwortlichkeit der Gefellschaftsorgane.
  • E. Auflösung.
  • VII. Welche einzelne Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes vom 11. Juni 1870 verlangen eine Abänderung, auch wenn das Prinzip der begrenzten Haftbarkeit bestehen bleibt?.