Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft Zur Rechtswissenschaft, Soziologie und Statistik : Verhandlungen Auf der Arbeitstagung des Vereins Für Socialpolitik in Würzburg, Oktober 1963.

Bibliographic Details
Main Author: Raiser, Ludwig.
Other Authors: Sauermann, Heinz., Schneider, Erich.
Format: eBook
Language:German
Published: Berlin : Duncker & Humblot, 1964.
Edition:1st ed.
Series:Schriften des Vereins Für Socialpolitik Series
Subjects:
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Table of Contents:
  • Intro
  • Zur Einführung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Teil: Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft
  • Berichte und schriftliche Diskussionsbeiträge
  • Prof. Dr. Helmut Coing (Frankfurt/M.): Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften
  • I
  • II
  • III
  • Schlußfolgerung
  • Prof. Dr. Otto Veit (Frankfurt a. M.): Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaft Bemerkungen zum Entwurf eines Referates von Professor Dr. H. Coing
  • Diplomvolkswirt Lothar Neumann (Köln): Diskussionsbeitrag über „Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft"
  • Prof. Dr. Günther Jahr (Saarbrücken): Funktionsanalyse von Rechtsfiguren als Grundlage einer Begegnung von Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft
  • I
  • II
  • III
  • IV
  • V
  • VI
  • VII
  • Prof. Dr. Wolfgang Stützel (Saarbrücken): Entscheidungstheoretische Elementarkategorien als Grundlage einer Begegnung von Wirtschaftswissenschaft und Rechtswissenschaft
  • 1. Theorie der optimalen Bestandsdisposition
  • 2. Allgemeine Theorie des unternehmerischen Verhaltens
  • 3. Theorie der Messung ökonomischer Bestände, insbesondere Bewertungstheorie
  • Prof. Dr. Ludwig Raiser (Tübingen): Die Konzernbildung als Gegenstand rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Untersuchung
  • Vorbemerkung
  • I. Zum Konzernbegriff
  • II. Die Funktion des Rechts gegenüber der Konzernbildung
  • III. Das Problem von Einheit und Vielheit im Konzern
  • Prof. Dr. Dieter Pohmer (Tübingen): Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft dargestellt am Beispiel der Konzerngestaltungen
  • I
  • II
  • III
  • IV
  • Privatdozent Dr. Kurt H. Biedenkopf (Frankfurt/M.): Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft im Arbeitsrecht
  • Prof. Dr. Helmut Meinhold (Frankfurt/M.): Veränderung oder Aufhebung der Tarifautonomie
  • I
  • II
  • III
  • IV.
  • Privatdozent Dr. Ernst Dürr (Köln-Lindenthal): Veränderung oder Aufhebung der Tarifautonomie
  • Privatdozent Dr. Ulrich Pagenstecher (Köln): Tarifstruktur, Streikrisiko und Lohndruck. Diskussionsbeitrag zum Referat von Prof. Dr. H. Meinhold
  • I
  • II
  • III
  • Literatur
  • Prof. Dr. Rolf Funck (Karlsruhe): Bemerkungen zum Bericht von Prof. Dr. H. Meinhold. Veränderung oder Aufhebung der Tarifautonomie
  • Prof. Dr. Ernst-Joachim Mestmäcker (Münster): Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft im Aktienrecht
  • I. Thesen
  • II. Die Interessenjurisprudenz
  • III. Rechtstatsachenforschung
  • IV. Die Aktiengesellschaft als Erkenntnisgegenstand „an sich"
  • V. Interdependenzen
  • Prof. Dr. K. Ballerstedt (Bonn): Das Recht des Jahresabschlusses als Beispiel für das Verhältnis zwischen Recht und Wirtschaft
  • I. Allgemeines und Grundsätzliches
  • II. Einzelheiten
  • 1. Gliederung des Jahresabschlusses
  • 2. Allgemeine Grundsätze des Bilanzrechts
  • 3. Der Begriff Wirtschaftsgut
  • 4. Der Begriff des Gewinns
  • Prof. Dr. Erich Gutenberg (Köln): Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft. Spezialthema: Betriebswirtschaftslehre und Bilanzrecht
  • Prof. Dr. Horst Albach (Bonn): Diskussionsbeitrag zu den Berichten von Prof. Dr. Gutenberg und Prof. Dr. Ballerstedt. Betriebswirtschaftslehre und Bilanzrecht
  • Prof. Dr. Erich Loitlsberger (Frankfurt/M).: Die Zusammenarbeit zwischen Betriebswirtschaftslehre und Recht. Dargestellt am Beispiel der Entwicklung des steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gewinnbegriffs
  • I. Allgemeine Problemstellung
  • II. Die Lösung in der Literatur
  • III. Kritik der Literaturansichten und These dieser Studie
  • IV. Beweis der Thesis am Beispiel des Gewinnbegriffs
  • A. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des (preußischen) EStG v. 1851/1873 als Ausgangspunkt der Studie.
  • B. Besondere Problemstellung und Gang der Untersuchung
  • C. Untersuchung der Anpassungsvorgänge
  • 1. Die Anerkennung der Bilanz als Grundlage des Besteuerungsverfahrens für Kaufleute
  • a) Die Vorstöße der Praxis zur Anerkennung der Bilanz als Grundlage des Besteuerungsverfahrens
  • b) Exkurs: Der Inhalt des damaligen Gewinnbegriffs
  • 2. Der Instrumentalcharakter des betriebswirtschaftlichen Gewinnbegriffes
  • a) Die Bilanz als Mittel zur Vermögensdarstellung im Steuerrecht der Jahrhundertwende
  • b) Die wegen der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte erfolgende Präzisierung des betriebswirtschaftlichen Gewinnbegriffs
  • c) Die Anpassung des Steuerrechts an die Prinzipien der instrumentalen Gewinnermittlung
  • 3. Die Substanzerhaltung als dritter Anpassungsgrund für das Steuerrecht
  • a) Die Veränderung des Geldwertes in der Inflation als Ursache einer Änderung des Gewinnbegriffes
  • b) Die Lösungen in der Betriebswirtschaftslehre
  • c) Die Anpassung des Steuerrechts an die betriebswirtschaftlichen Lösungen
  • 4. Die betriebliche Wachstumsfinanzierung als weiterer Ansatzpunkt der Anpassung des Steuerrechts
  • a) Das Entstehen des Problems
  • b) Die betriebswirtschaftlichen Lösungen
  • c) Die Anpassung des Steuerrechts
  • 5. Das Verhältnis von Totalgewinn zu Periodengewinn als fünfter Grund für die Anpassung des Steuerrechts
  • a) Darstellung der betriebswirtschaftlichen Totalgewinnkonzeption
  • b) Die von der Betriebswirtschaftslehre für die Verwirklichung der Totalgewinnmaßgeblichkeit entwickelten Methoden
  • c) Die Anpassungsmaßnahmen des Steuerrechts
  • V. Zusammenfassung
  • Prof. Dr. Hans F. Zacher (Saarbrücken): Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft. Spezialthema: Der öffentliche Dienst (Beamtenrecht)
  • A. Allgemeines.
  • B. Zum Verhältnis von Rechts- und Wirtschaftswissenschaft auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts (Beamtenrechts)
  • Prof. Dr. Elisabeth Liefmann-Keil (Saarbrücken): Zu den Wechselbeziehungen zwischen Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft (Wechselbeziehungen zwischen öffentlichem Recht und Wirtschaftswissenschaft)
  • A. Zum Verhältnis von Rechtspolitik und Wirtschaftspolitik
  • I. Allgemeine These: Bei wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchungen wird die Rechtsordnung im allgemeinen als ein Datum angesehen. Diese Betrachtungsweise erscheint zunehmend als unzureichend
  • B. Zur Erläuterung der vorstehenden Thesen
  • II. Allgemeine These: Der Beamtenstaat ist, zum mindesten für Deutschland, nicht nur der Vorläufer, sondern in beträchtlichem Maße zugleich der Inaugurator des Wohlfahrtsstaates
  • C. Einige Thesen zur Entwicklung in den beiden Wissenschaften
  • III. Allgemeine These: Die Wechselbeziehungen zwischen der Rechts- und der Wirtschaftspolitik ebenso wie zwischen der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaft scheinen eher zu- als abzunehmen
  • Prof. Dr. Ludwig Raiser (Tübingen): Bericht über die mündlichen Verhandlungen zum Thema: Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Rechtswissenschaft
  • Eröffnung und Begrüßung
  • I. Wie versteht sich jede der beiden Disziplinen heute selbst als je eigenständige Wissenschaft?
  • II. In welchem Verhältnis stehen die Gegenstände der beiden Disziplinen, also Recht und Wirtschaft, zueinander?
  • III. Inwiefern bedarf die eine Disziplin der anderen?
  • Zweiter Teil: Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Soziologie
  • Berichte
  • Prof. Dr. Jürgen v. Kempski (Hembsen): Wirtschaftswissenschaft und Soziologie
  • Prof. Dr. Gerhard Weisser (Köln): Das Verhältnis der Soziologie zur Wirtschaftswissenschaft
  • I
  • II
  • III
  • IV
  • V
  • VI
  • VII
  • VIII
  • IX.
  • Prof. Dr. Heinz Sauermann (Frankfurt M.): Was erwartet die Wirtschaftswissenschaft von der Soziologie?
  • I
  • II
  • III
  • IV
  • V
  • Prof. Dr. Friedrich H. Tenbruck (Frankfurt a. M.): Soziale Normen
  • A. Grundsätzliches
  • B. Einige Bemerkungen zur Bedeutung sozialer Normen für die Wirtschaftswissenschaften
  • Dr. Jürgen Pahlke (Tübingen): Soziale Normen und die Theorie rationalen Verhaltens
  • Prof. Dr. Karl Hax (Seeheim): Die Unternehmung als Erkenntnisobjekt von Betriebswirtschaftslehre und Betriebs-Soziologie
  • 1. Verhältnis von Betriebswirtschaftslehre und Betriebs-Soziologie
  • 2. Die Organisation der Unternehmung als betriebswirtschaftliches und als soziologisches Problem
  • a) Unternehmungsorganisation und Gruppenbildung im Betrieb
  • b) Kommunikation und Informationsfluß in der Unternehmung
  • c) Die Lenkung der menschlichen Aktivität in der Unternehmung
  • 3. Auswahl und Ausbildung des Unternehmernachwuchses unter ökonomischen und soziologischen Gesichtspunkten
  • Prof. Dr. Heinz Sauermann (Frankfurt a. M.): Bericht über die mündlichen Verhandlungen zum Thema: Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Soziologie
  • Dritter Teil: Das Verhältnis der Wirtschaftswissenschaft zur Statistik
  • Prof. Dr. Adolf Blind (Frankfurt/M.): Das derzeitige Verhältnis zwischen Statistik und Nationalökonomie
  • 1. Einleitung
  • 2. Erfordernisse und Konsequenzen einer theoriebezogenen Wirtschaftsstatistik
  • 3. Kritische Würdigung der vorzugsweise auf die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgerichteten amtlichen Statistik
  • 4. Hinwendung der Wirtschaftstheorie zur Statistik, aber Beschränkung der Nationalökonomen auf die bloße Benutzung vorgefundener statistischer Zahlen
  • 5. Die Verlagerung des Schwergewichts der wissenschaftlichen Statistik von der Wirtschaftsstatistik auf wahrscheinlichkeitsrechnerische Verfahrensfragen.
  • 6. Die Problematik der Verbindung ökonomischer Erkenntnisse und statistischer Daten in der Ökonometrie.